Der Gemeinderat Kötz will den Plakat-Wildwuchs eindämmen
Der Kötzer Gemeinderat verschiebt eine abschließende Entscheidung. Auch wenn das Thema dringend ist, soll die Verwaltung noch offene Fragen klären.
Ob es vor der Bundestagswahl im Herbst noch klappt, ist offen und weil die Verwaltungsarbeit durch Corona erschwert ist, eher unwahrscheinlich. Fest steht aber, dass die Gemeinde Kötz den Plakatierungswildwuchs vor Wahlen in geordnete Bahnen lenken will. Geschäftsstellenleiterin Yvonne Hartmann hat dem Gemeinderat dazu einen Satzungsentwurf vorgelegt.
In der Sitzung kam dann die Frage auf, ob man nicht mit einer generellen Lösung auch für Plakate von Veranstaltungen Flächen anbieten soll. Der Beschluss über die Plakatierungsverordnung wurde vertagt. Eine solche Verordnung soll sicherstellen, dass Plakatierung nur noch auf von der Gemeinde Kötz zur Verfügung gestellten, ortsfesten Plakatwänden zulässig ist. Gleichzeitig sollen die Plakatierenden verpflichtet werden, ihre Anschläge nach einem festgelegten Zeitraum wieder zu entfernen. Grundsätzlich gilt, dass Wahlplakate überall aufgestellt oder aufgehängt werden dürfen, solange dadurch keine Gefährdung entsteht. Privateigentum ist tabu, ebenso kommen wegen der Neutralitätspflicht öffentlicher Einrichtungen Gebäude wie Schulen oder Rathaus für Wahlwerbung nicht infrage.
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