Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Günzburg
  3. Kötz: Friedhofsgebühren in Kötz steigen massiv

Kötz
12.11.2021

Friedhofsgebühren in Kötz steigen massiv

Der Friedhof in Großkötz. Die Gebühren steigen massiv.
Foto: Peter Wieser (Archivbild)

Plus Zum ersten Mal wurden die Gebühren kalkuliert. Es ist nur eine 40-prozentige Kostendeckung vorgesehen. Trotzdem wird es um einiges teurer in Kötz.

Der Kötzer Gemeinderat hat sowohl die Friedhofsgebührensatzung als auch die Friedhofssatzung geändert und einstimmig verabschiedet. Die Friedhofsgebühren wurden zum ersten Mal kalkuliert. Der Rat entschied sich für den Zeitraum von 2022 bis 2025 für eine 40-prozentige Kostendeckung. Die Preissteigerung ist trotzdem gewaltig.

Kostete bisher ein Doppelgrab mit vier Grabstellen auf allen Friedhöfen pro Jahr elf Euro, kostet es künftig pro Jahr in Großkötz und Kleinkötz 74,87 Euro und in Ebersbach wegen der dort längeren Ruhefrist 77,64 Euro. Das Urnenerdgrab steigt auf allen Friedhöfen von bisher zwölf Euro auf künftig 30,57 Euro und ein Urnenfach von 15 Euro auf 36,65 Euro. In der Friedhofssatzung wurde neu aufgenommen, dass keine Konservendosen oder Einmachgläser auf Gräbern aufgestellt werden dürfen, auch ist künftig das Lagern von Gießkannen und Harken hinter oder zwischen Gräbern verboten. Mehr Ordnung soll vor den Urnenstelen herrschen, Vasen, Grablichter, Blumen und Figuren sind verboten. An den neuen Urnenstelen in Großkötz sind Bilder, Vasen und Kerzen zusätzlich auch an den Verschlussplatten verboten. Die Belegung dieser Urnenwand erfolgt von oben nach unten und von links nach rechts. Die Regel wurde nötig, da es Unmut um den vermeintlich besten Platz in der Urnenwand gegeben habe.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.