Kommandanten bleiben im Amt
Bubesheim spricht über Winterdienst
Die Amtszeit der beiden Kommandanten der Feuerwehr Bubesheim ist am 19. Januar abgelaufen. Da eine Neuwahl während der Corona-Pandemie zurzeit nicht stattfindet, machte der Gemeinderat von der Möglichkeit der Benennung von Notkommandanten Gebrauch. Damit bleiben Kommandant Bernd Wiedenmann und sein Stellvertreter weiter im Amt. Diese Möglichkeit ist im Bayerischen Feuerwehrgesetz Artikel acht vorgesehen. Die Wahl ist baldmöglichst nach Wegfall der pandemiebedingten Hintergründe nachzuholen, heißt es dort. Die beiden Kommandanten waren mit der Bestellung zum Notkommandanten einverstanden.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt in der Gemeinderatssitzung, in der ausnahmslos alle Teilnehmer FFP2-Masken trugen, war die Novelle der Bayerischen Bauordnung zum Thema Abstandsflächen. Um in der Ortsentwicklung eine dichtere Bebauung zu ermöglichen und flächensparender zu agieren, hätte es die Möglichkeit gegeben, die Tiefe der Abstandsflächen von 1,0H auf 0,4H, in Gewerbegebieten von 0,25 auf 0,2H zu verringern, wobei H die Wandhöhe des Bauwerks ist und es einen Mindestabstand von drei Metern gibt. Der Gemeinderat macht von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch, sondern bleibt bei der alten Regel.
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