Geschäfte im Kreis Günzburg öffnen zu früh: Keine Ahnung, kein Vergehen
Plus Seit 9. Juni gelten im Landkreis Günzburg gelockerte Corona-Maßnahmen. Einige Gewerbetreibende konnten das nicht erwarten und öffneten schon zwei Tage vorher. Das Landratsamt gibt dabei kein gutes Bild ab.
Erst mit zeitlichem Abstand wird sich zeigen, ob Deutschland und die Welt angesichts der Herausforderung Corona richtig gehandelt haben. Gewiss, Seuchen plagen die Menschheit seit jeher und einige Experten vermuten, dass sie künftig in eher zunehmender Frequenz unter uns wüten werden. So richtig beispiellos und gleichzeitig beispielgebend macht die aktuelle Pandemie aber der Umstand, dass erstmals nicht nur seriöse Nachrichten, sondern auch irreführende Formulierungen und grober Unfug in Sekundenschnelle global verfügbar sind. Wir Medienschaffende haben im Wettlauf um die beste und schnellste Schlagzeile weiß Gott unser Scherflein zur Verunsicherung vieler Menschen beigetragen. Doch auch die Staatsmacht ist in einer Demokratie aufgefordert, sich demütig zu zeigen und Fehler einzuräumen. Was uns auf direktem Weg zu dieser dubiosen Geschichte um vorzeitige Ladenöffnungen im Landkreis Günzburg führt.
Aus den staatlichen Verfügungen zum Thema Wiederöffnungen, konkret: Aus der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und dem Bevölkerungsschutzgesetz (Stichwort Bundes-Notbremse), geht wörtlich und zweifelsfrei hervor, dass vor weiteren Lockerungen stets eine „stabile“ Inzidenz vorliegen muss, wobei „stabil“ ebenso deutlich als der zweite Tag nach fünf Tagen unter der infrage stehenden Linie definiert ist.
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