Kontakt zu Terrororganisation? Asylbewerber in Günzburg vor Gericht
Weil er trotz eines Kommunikationsverbots hundertfach Kontakt nach Syrien hatte, steht ein 24-Jähriger am Donnerstag vor Gericht. Er lebt seit Jahren im nördlichen Landkreis.
Seit Jahren lebt der Mann im nördlichen Landkreis Günzburg, reiste als Asylsuchender aus Syrien nach Deutschland ein. Dabei hatte er angegeben, dass er in keinerlei Kriegshandlungen verwickelt gewesen sei. Tatsächlich hatte er aber Kontakt zur Al-Nusra-Front. Dies wurde bekannt durch Hassreden, die der Betroffene in sozialen Medien gepostet hat, insbesondere auch im Anschluss an das Attentat in Paris im Jahr 2015.
Dass der Mann wieder ausreisen muss, haben die Behörden bereits beschlossen. Abgeschoben werden kann der 24-Jährige aber nicht. Aktuell ist für Syrien ein Abschiebestopp verhängt, das Land ist Kriegsgebiet. Und da der Mann bisher nicht als gewalttätig aufgefallen sei, gelte er nach Angaben des Amtsgerichts Günzburg nicht als Gefährder. Doch das Landratsamt Günzburg verhängte im April 2018 ein Kommunikationsverbot, welches dem Mann bis zu seiner Ausreise unter anderem die Nutzung EDV-gestützter Kommunikationsmittel und Mobiltelefone aller Art untersagt.
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