Kraftwerk-Anwalt wirft Richterin Befangenheit vor
Plus Eine Angestellte führt einen Rechtsstreit mit dem Betreiber des AKW. Warum in dem Prozess die Stimmung gekippt ist und es noch immer kein Urteil gibt.
Seit sie eine junge Frau war, arbeitet eine heute 56-Jährige im Kernkraftwerk (KKW) Gundremmingen. Jetzt klagt die Frau gegen die Betreibergesellschaft KGG, mehrheitlich eine RWE-Tochter. Und das, obwohl sie sich als deren Mitarbeiterin sieht – die Firma vertritt eine andere Haltung, weil die Frau auf Grundlage von Werkverträgen dort arbeite.
Denn ursprünglich hat die Frau ihren Arbeitsvertrag mit der Günzburger Firma Kalka geschlossen. Später ging das Arbeitsverhältnis zur Harald Meyer VDI über, dann zu Stork Technical Services. Gemerkt hat die Klägerin nichts von diesen Wechseln, sagte sie im Vorfeld der Verhandlung des Landesarbeitsgerichts in München am Freitag. Wenn sie nicht gerade Urlaub hatte oder krank war, ging sie wie jeden Tag zur Arbeit ins Kraftwerk. Sie habe Betriebsversammlungen besucht, sich dort krank gemeldet, die roten Urlaubszettel ausgefüllt – wie jeder andere Mitarbeiter in der Anlage. Ihre Anweisungen habe sie von Kraftwerksmitarbeitern erhalten. Unter anderem aus diesen Gründen hält ihre Anwältin die Werkverträge für unrechtmäßig. Sie will rückwirkend eine Festanstellung erwirken: nicht zuletzt wegen der betrieblichen Altersvorsorge.
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