70-Jährige postet Hakenkreuze auf Facebook
Die Frau muss sich aber nicht nur wegen der Nutzung verbotener verfassungswidriger Symbole vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten.
Vor dem Amtsgericht Günzburg hat sich eine 70-Jährige aus der Mitte des Landkreises verantworten müssen, der nicht nur Volksverhetzung, sondern auch die Nutzung verbotener verfassungswidriger Symbole vorgeworfen wurde. Der Straftatbestand der Volksverhetzung ist erfüllt, wenn beispielsweise soziale, wirtschaftliche, weltanschauliche oder religiöse Gruppen beschimpft, verleumdet oder verächtlich gemacht werden. Die Angeklagte kam ohne Anwalt und ohne Entlastungszeugen zum Gerichtstermin bei Richterin Franziska Braun, allerdings mit ihrem Sohn, den sie für sich sprechen lassen wollte. Das wurde ihr nicht erlaubt, da er kein Rechtsanwalt ist.
Konkret warf ihr die Staatsanwaltschaft vor, auf ihrer Facebook-Seite für die Öffentlichkeit zugänglich zwei Hakenkreuzbilder gepostet zu haben. In einem ebenfalls öffentlichen Chat hatte sie sich höchst abfällig über Muslime geäußert, sich sogar der Fäkalsprache bedient und die islamische Glaubensgemeinschaft als „Zeug“ bezeichnet.
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