Erneute Wende im Kokain-Prozess: Hauptangeklagter widerruft sein Geständnis
Plus Der vermeintliche Haupttäter zieht sein Geständnis zu Beginn des dritten Verhandlungstags gegen vier junge Männer aus dem Kreis Günzburg zurück. So können nur drei Urteile fallen.
Dank eines „Deals“ und des daraus resultierenden weitgehenden Geständnisses des vierten Angeklagten am zweiten Verhandlungstag – die übrigen drei hatten ihre Beteiligung schon zuvor eingeräumt – sollte der Kokain-Prozess am Landgericht Memmingen schneller zu Ende gehen als geplant. Statt fünf waren eigentlich nur drei Verhandlungstage nötig, am Montag sollten die Urteile gegen die vier jungen Männer aus dem Landkreis Günzburg gesprochen werden. Es geht unter anderem um die illegale Einfuhr von und den Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge beziehungsweise die Beihilfe (wir berichteten). Doch der Angeklagte B. widerrief zu Beginn der Verhandlung sein Geständnis.
Als der Vorsitzende Richter Thomas Hörmann sein Unverständnis darüber zum Ausdruck brachte und fragte, inwiefern B. unter Druck gesetzt worden sei – das hatte er durch seine Anwältin erklären lassen –, sagte der Angeklagte, die von der Staatsanwaltschaft vor dem „Deal“ in Aussicht gestellte Gefängnisstrafe sei der Grund. Statt einer Verurteilung zwischen drei Jahren und sechs Monaten sowie vier Jahren und sechs Monaten hatte die Staatsanwältin vor der Verständigung sechs bis sieben Jahre gewollt.
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