Nacktfoto des Sohnes verkauft: Wie können Kinder geschützt werden?
Eine Frau verkauft Fotos ihres Sohns. Mindestens eines zeigt ihn nackt. Das wirft Fragen auf: Wie lassen sich Buben und Mädchen vor den eigenen Eltern schützen?
Um an Geld zu kommen und so ihre Schulden zu tilgen, hat eine Frau Fotos ihres siebenjährigen Sohns im Internet verkauft. Mindestenseines zeigte ihn nackt (wir berichteten). Deshalb musste sie sich in der vergangenen Woche vor dem Günzburger Amtsgericht verantworten – und wird es bald erneut tun müssen. Denn die Richterin will mehr Details erfahren und das Jugendamt hören. Doch wann kann diese Behörde eingreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist? Und was kann sie konkret unternehmen?
Auf den speziellen Fall können Richard Wiedemann, Geschäftsbereichsleiter Kommunales und Soziales des Landratsamts, und Barbara Hellenthal, pädagogische Leiterin des Jugendamts, zum Schutz der Betroffenen nicht eingehen. Hellenthal kann aber auf Grundlage der Berichterstattung unserer Zeitung zumindest sagen, dass es um eine Gefährdung des Kindes gehe, vor allem, weil der Mutter nicht bewusst gewesen sei, was sie eigentlich getan hat und sie keine wirkliche Einsicht zeigte. Da werde mit einer Sensibilisierung und Beratung angesetzt. Sollte das nichts bringen und die Frau weiter uneinsichtig sein, müsste das Familiengericht eingeschaltet werden. Ein Kind seinen Eltern wegzunehmen, offiziell wird von einer Inobhutnahme gesprochen, „ist aber immer das letzte Mittel“. Denn das sei „für alle Beteiligten eine sehr belastende Situation“ und ein Kind werde einem Loyalitätskonflikt ausgesetzt: Auch wenn es schlecht behandelt wird, fühle es sich Vater und Mutter in aller Regel verbunden.
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