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Corona-Auflagen
19.12.2020

Kreis Günzburg: Nur noch mit Negativtest Besuch im Krankenhaus möglich

Nur mit FFP 2-Maske und einem negativen Corona-Test. der nicht älter als 48 Stunden ist und dessen Ergebnis maximal 24 Stunden zurückliegen darf, können ab Montag Kliniken sowie stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Landkreis Günzburg besucht werden. Das Archivbild zeigt den Haupteingang der Kreisklinik in Günzburg.
Foto: Bernhard Weizenegger (Archivbild)

Der Landkreis Günzburg erlässt eine neue Allgemeinverfügung, die am Montag in Kraft tritt. Eine Neuregelung für Klinikbesuche und ein Feuerwerksverbot auf Straßen und Plätzen an Silvester sind Bestandteile.

Der Landkreis Günzburg erlässt mit Wirkung zum Montag (21. Dezember) eine neue Allgemeinverfügung. Sie betrifft im Wesentlichen zwei Bereiche: Besuche in Sozialeinrichtungen und Krankenhäusern und den Gebrauch von Feuerwerkskörpern an Silvester. Das teilt das Landratsamt mit

Es bleibt dabei, dass Seniorenheime und andere soziale Einrichtungen nur mit einem negativen Corona-Test betreten werden dürfen. Das Ergebnis darf dabei weiterhin nicht älter als 24 Stunden alt sein, der Test selbst nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Diese Regelung gilt nun auch für den Besuch von Krankenhäusern im Landkreis Günzburg, ebenfalls für stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Zudem ist jeder Besucher der Einrichtungen verpflichtet, eine FFP 2-Maske zu tragen.

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