Sexuelle Übergriffe im Altenheim
65-Jähriger leckt Pflegerin am Hals ab und fasst ihr zwischen die Beine. Vor Gericht entschuldigt sich der Mann dafür. Wie sich das auf das Urteil ausgewirkt hat.
Der 65 Jahre alte Mann atmet hörbar schwer – nicht nur während der Urteilsverkündung. Er kommt nur mit Mühe aus seinem Stuhl hoch, stützt sich auf einen Stock. Und doch hat er am 11. Dezember des vergangenen Jahres etwas im Isabella-Braun-Altenheim in Jettingen-Scheppach getan, das im Juristendeutsch als sexuelle Nötigung bezeichnet wird und bei dem viele Menschen – allein schon bei der Vorstellung – Ekel empfinden. Er hat die Pflegerin, die kurz davor das Bett des Seniors machte, an beiden Oberarmen gepackt und ihr Tattoo am Hals abgeleckt. Ob er sie dann noch geküsst hat, lässt sich nicht mehr eindeutig nachvollziehen. „Ich habe den Speichel am Hals gespürt und mich nach dem Vorfall deshalb gewaschen“, erzählt die 33-Jährige als Zeugin vor dem Amtsgericht Günzburg. Aber damit nicht genug. Der Mann, der die Tat im Wesentlichen einräumt, griff der Frau danach durch die Arbeitshose an die Vagina. Etwa zehn bis 15 Sekunden habe das gedauert. Als das Opfer diesen Teil detaillierter vor dem Schöffengericht schildern soll, schließt Richterin Franziska Braun die Öffentlichkeit kurz aus.
Gutachterin spricht von einer „organischen Wesensveränderung“
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