
Strafbefehl gegen Gaffer von der A8 ist rechtskräftig

Ein Lastwagenfahrer hatte auf der Autobahn bei Burgau einen sterbenden Motorradfahrer gefilmt. Jetzt bekommt er dafür die strafrechtliche Quittung.
Der Strafbefehl gegen den Lastwagenfahrer, der Anfang September auf der A8 bei Burgau einen sterbenden Motorradfahrer gefilmt hatte, ist jetzt rechtskräftig. Durch die Aufnahmen verletzte er „den höchstpersönlichen Lebensbereich des Verunfallten“, heißt es in der Mitteilung des Amtsgerichts Günzburg zu dem Fall. Mit dem Strafbefehl vom 17. November, der dem Angeklagten am 24. November zugestellt wurde, geht eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro, insgesamt also 2700 Euro, einher.
Dem Lastwagenfahrer wurde für die Dauer von einem Monat verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen. Gegen diesen Strafbefehl wurde nach Angaben des Amtsgerichts Günzburg bis zum heutigen Tag kein Einspruch eingelegt, wodurch er somit rechtskräftig sei. zg
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.