Verständigung im Günzburger Drogenprozess
Die Beteiligten einigen sich nach einem über drei Stunden langen Rechtsgespräch auf einen „Deal“. Eine Angeklagte ist wieder auf freiem Fuß.
Wende im Prozess gegen drei mutmaßliche Drogendealer aus Günzburg: Die beiden Hauptangeklagten werden nun doch ein Geständnis ablegen. Das ist das Ergebnis einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und den Angeklagten. Mehr als drei Stunden lang hatten sich die Beteiligten nicht öffentlich in einem sogenannten Rechtsgespräch über einen möglichen „Deal“ ausgetauscht. Dann verkündete der Vorsitzende Richter am Landgericht Memmingen, Jürgen Hasler, dass es zu einer Verständigung gekommen ist.
Demnach werden Ertugul B. und Adnan E. die beiden letzten der insgesamt fünf Beschaffungsfahrten, die ihnen vorgeworfen werden, gestehen und umfassende Angaben dazu machen. Das Gericht sagte im Austausch zu, dass die Strafe für E. zwischen drei Jahren und drei Monaten und drei Jahren und neun Monaten bleibt. Das Strafmaß für B. liegt zwischen drei Jahren und acht Monaten und vier Jahren und zwei Monaten. Die Anklage der ersten drei Trips in die Niederlande wird nach Paragraf 154 der Strafprozessordnung eingestellt. Das ist möglich, wenn die zu erwartende Strafe für die betreffenden Anklagepunkte „nicht beträchtlich ins Gewicht fällt“.
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