Kundin weist Personal in Müller-Drogerie auf Maskenpflicht hin: Hausverbot
Plus Weil sich Personal im Drogeriemarkt an der Ulmer Straße in Günzburg nach Meinung der Frau, die mit Corona infiziert war, nicht an die Maskenpflicht halte, schaltet sie die Polizei ein.
Martina Schneider kann die Entscheidung nicht verstehen. Niemals hätte sie mit einer solchen Reaktion der Müller-Filiale an der Ulmer Straße in Günzburg gerechnet. Dabei wollte sie lediglich auf einen Missstand aufmerksam machen, der lebensgefährliche Folgen haben kann. Es geht um Corona und die Maskenpflicht und darum, dass manche Verkäuferinnen im besagten Drogeriemarkt sich nach Meinung der 49-Jährigen nicht daran halten. Nun hat sie Hausverbot. Was hinter dem Fall steckt und wie Martina Schneider, die als eine der Ersten im Kreis Günzburg mit dem Virus infiziert war, noch immer an den Folgen von Corona leidet.
Martina Schneider heißt in Wirklichkeit anders. Sie möchte ihren Namen allerdings nicht öffentlich in der Zeitung lesen. Sie fürchtet Anfeindungen gegen sich und ihre Familie vor allem in sozialen Netzwerken. Schneider wohnt mit ihrem Mann und ihrer erwachsenen Tochter in einem kleinen Ort im nördlichen Landkreis Günzburg, alle drei waren bereits mit dem Virus infiziert. Zuerst erwischte es die 49-Jährige, wo sie sich angesteckt hat, weiß sie bis heute nicht. Es war Ende März, als ihr Leiden begann.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Ich habe in einem Sportgeschäft in Neusäß den Verkäufer auf das Fehlen der Maske angesprochen, daraufhin wurde mir erklärt, dass es im Dritten Reich auch Vorschriften gab.... Auf meine schriftliche Beschwerde mit Einschreiben und Rückschein an die Geschäftsleitung habe ich bis heute keine Antwort erhalten.
nun ja der Gute Herr Müller aus Ulm ist ja für eine sehr eigensinnige Führung seiner Geschäft bekannt , er glaubt halt immer das ihm unangenehme Gesetze nicht für ihn gelten und so mancher Bürgermeister lässt ihn einfach gewähren
Was mich bei der Schilderung etwas verwundert ist:
Wie können die Mitarbeiter eine Kundin ca. 4 Wochen nach dem Vorfall (Spucken) noch identifizieren und wissen dass sie es auch war?
Und wer hat den Mitarbeitern der Drogerie den Namen der Kundin mitgeteilt? War dies Aufgrund der Online-Bestellung bei der der Namen angegeben werden musste und dem Namensabgleich bei der Online-Beschwerde an DM?
Man kann auch woanders einkaufen. Ich gehe mal davon aus, dass die AZ an der Sache dranbleibt. Zieht Müller die verantwortlichen Personen nicht zur Rechenschaft, betrete ich seine Filialen sicher nicht mehr.
Auch wenn sie im Recht sein mag braucht sie sich nicht wundern, denn wer anderen das Gesundheitsamt und mehrmals die Polizei ins Haus schickt ist eben nicht mehr gerne gesehen.
Das ist doch hier überhaupt nicht relevant.
Es gibt "gesetzliche Vorgaben" seitens der Regierung. (auch wenn diesen den meisten Bürgen mittlerweile missfallen).
Und der größte Teil der Bürger hält sich daran.
Also darf man auch von den Angestellten eines Drogeriemarktes erwarten, ja verlangen, dass sich diese sich daran halten.
Und wenn es mit den "freundlichen" Mitteln, den Angestellten auf diesen Umstand hinzuweisen, nicht funktioniert, dann sind halt andere Mittel anzuwenden.
Somit hat die Kundin in meinen Augen vollkommen korrekt gehandelt.
Um das Hausrecht auszuüben bedarf es keines Grundes. Es obliegt dem Hausherrn wen er in sein Geschäft bzw. Wohnung hereinlässt.
(edit/mod/Ausdrucksweise/NUB 7.3)