Kutschenverbot: Klares Nein aus dem Landratsamt
Kreisbehörde führt zwei gewichtige Gründe dagegen an
Das Landratsamt will sich nicht vor den Peta-Karren spannen lassen und lehnt ein generelles Kutschenverbot ab, wie es die Tierschützer jüngst gefordert haben. Im Wesentlichen werden dafür zwei Gründe angeführt: Zum einen könne die Kreisbehörde gar kein generelles Verbot verhängen, zum anderen wird kein „gesteigertes Gefahrenpotenzial“ durch Pferdekutschen gesehen.
Wie berichtet, hatte Peta einen Unfall in Goldbach, bei dem zwei Menschen von durchgehenden Pferden verletzt wurden, zum Anlass genommen, ein kreisweites Verbot zu fordern. Unter anderem berief sich die Organisation auf das Beispiel Rothenburg ob der Tauber. Dort sind aus Sicherheitsgründen die Fuhrwerke aus dem Zentrum verbannt worden. Das jedoch lässt sich nach Ansicht von Christoph Lange, Leiter des Bereichs Sicherheit und Ordnung am Günzburger Landratsamt überhaupt nicht vergleichen: Der Pferdebann betrifft lediglich Teile der historischen Altstadt von Rothenburg. Ein generelles Verbot im Kreis sei juristisch nicht zulässig, da es dafür „an der Zuständigkeit des Landratsamtes fehlt“. Wörtlich schreibt er an Peta: „Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, bedarf es lediglich für das gewerbsmäßige Kutschenfahren einer Erlaubnis.“ Diese werde vom Veterinäramt erteilt und sei mit bestimmten Auflagen verbunden. Sämtliche Pferdehaltungen im Landkreis würden durch das Veterinäramt regelmäßig überprüft.
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