Damit der Dünger dort bleibt, wo er hingehört
Beim Güllefeldtag in Waldstetten ging es um die neue Verordnung und welche Auswirkungen diese auf die Arbeit der Bauern hat, aber auch um neue Techniken.
Im Juni 2017 trat die neue Gülleverordnung in Kraft, die eine ganze Reihe an Veränderungen mit sich gebracht hat. Eine der größeren ist die schriftliche Düngebedarfsermittlung, die bereits im Frühjahr und vor der Düngung erfolgen muss und mit der das Ausbringen von Gülle dokumentiert wird. Weiter wurden die Sperrzeiten geändert. Diese sind kompliziert: Grob gesagt und mit Ausnahmen dürfen ab Oktober und bis zum 31. Januar keine stickstoffhaltigen Nährstoffe ausgebracht werden.
Am Freitag veranstaltete das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (AELF) in Zusammenarbeit mit dem Maschinenring Günzburg-Neu-Ulm auf einem Getreidestoppelfeld bei Waldstetten einen Güllefeldtag. Was gibt es Aktuelles zur neuen Gülleverordnung? Die Umsetzung, vor allem im Vergleich zu den Vorjahren, bedeutet für die Landwirte eine Einschränkung des Zeitraums für das Ausbringen von Gülle und erfordert damit oftmals ein Vorhandensein entsprechender Lagerkapazitäten. Manches sei jedoch nicht ganz so heiß gegessen, wie es gekocht werde, so Erwin Mayer, Sachbearbeiter am AELF für die Umsetzung der Verordnung.
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