Der Landkreis Günzburg verteilt und verschickt FFP2-Masken
Warum diese Aktion nun kurzfristig vom Landratsamt Günzburg gestartet wird und wer diesen Mund- und Nasenschutz erhält.
Ab Montag gilt im Einzelhandel für die Kunden und im öffentlichen Nahverkehr die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Für Besucher in Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie Pflege- und Behinderteneinrichtungen ist sie schon länger Pflicht.
Nun teilt das Landratsamt Günzburg mit, dass auch für Besucher des Landratsamtes diese Pflicht ab Montag gilt, dazu zählt auch die Führerscheinstelle im Landkreis-Bürgerbüro und die Außenstelle in Krumbach.
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