Geschäftsführerin wegen Sozialbetrugs vor Günzburger Gericht
Plus Durch eine scharfe Schusswaffe kam der Fall eines Sozialbetrugs erst auf. Eine Frau fühlt sich zu Unrecht angeklagt. Wie die Strafe ausgehandelt worden ist.
Fast 50.000 Euro an Beiträgen für Kranken- und Rentenversicherung: Dieses Geld wurde durch eine mittelständische Firma im Landkreis Günzburg nicht gezahlt. Als Mitgeschäftsführerin des Unternehmens musste sich eine 39-jährige Bankerin dafür vor dem Amtsgericht verantworten. Die Strafe fiel glimpflich aus: Eine Geldauflage zugunsten des Kinderschutzbundes.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete auf 59 Fälle des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt mit einer Gesamtsumme von knapp 50.000 Euro, so der sperrige juristische Begriff. Dafür sieht das Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder Haft bis zu fünf Jahren vor, in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.