Neuer Ratgeber: Wer kommt für die Pflege auf?
Eine aktuelle Broschüre des Bezirks Schwaben informiert über Hilfen zur Pflege. Auf welche Fragen es eine Antwort gibt und wo der Ratgeber bezogen werden kann.
Wenn ältere Menschen pflegebedürftig werden, stellen sich auch komplexe rechtliche und finanzielle Fragen: Muss das ganze eigene Vermögen für die notwendige Pflege eingesetzt werden? Werden die Angehörigen finanziell belastet? Und welche Leistungen sind von der Pflegeversicherung oder den Sozialhilfeträgern zu erwarten? Eine große Veränderung trat in diesem Bereich mit dem sogenannten „Angehörigenentlastungsgesetz“ am 1. Januar dieses Jahres in Kraft: Es besagt, dass Angehörige mit einem Einkommen, das unter 100000 Euro brutto liegt, von Unterhaltsleistungen befreit sind.
Darüber und über alles andere Wissenswerte informiert eine aktuelle Broschüre des Bezirks Schwaben. Der Ratgeber „Pflegebedarf, was nun?“ gibt Auskunft über die allgemeinen Grundlagen, Zuständigkeiten und Leistungsarten im Pflegefall, bietet anschauliche Rechenbeispiele und bietet Erläuterungen zu Themen von der häuslichen Pflege über Tages- und Kurzzeitpflege bis hin zu Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen oder in einem Heim. „Der Leitfaden soll eine Orientierung und erste Hilfe geben“, so Bezirkstagspräsident Martin Sailer, „für die individuelle Beratung stehen unsere Fachleute in der Sozialverwaltung und in den Bürgersprechstunden, die wir in ganz Schwaben durchführen, zur Verfügung.“
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