Prozess: Mann rast in Thannhausen über Verkehrsinsel und flüchtet
Plus Nach einem riskanten Überholmanöver gibt es bei der Verhandlung am Amtsgericht Günzburg widersprüchliche Aussagen. Warum der Richter nicht allen Zeugen glaubt.
Das hätte übel ausgehen können. So wie es in der Anklageschrift hieß, hatte ein zur Tatzeit 32-Jähriger aus dem Landkreis Augsburg im Februar dieses Jahres in Thannhausen mit seinem BMW unter grober Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfalt im Straßenverkehr mit circa 100 Stundenkilometern einen Wagen der Marke Seat überholt. Dies hatte zur Folge, dass es ihm nicht mehr gelang, vor diesem einzuscheren und er eine Verkehrsinsel samt Verkehrsschild überfuhr, wobei sein Auto sogar kurzfristig abhob. Trotz des entstandenen Schadens entfernte er sich etwa 800 Meter von der Unfallstelle, seine Beifahrerin hatte sich später als Fahrerin ausgegeben und behauptet, ein anderes Fahrzeug hätte ihr die Vorfahrt genommen und sei dann geflüchtet. Das wurde nun zum Fall für die Justiz.
Der Vorfall wurde am Günzburger Amtsgericht verhandelt. Wie hatte sich dieser tatsächlich ereignet und wie schnell war der Angeklagte in seinem BMW wirklich unterwegs? Für Richter Martin Kramer war das zunächst unverständlich: Man brauche zum Überholen eine vollständig einsehbare Strecke. Wie könne man dabei eine Verkehrsinsel mit Verkehrsschild übersehen?
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