Sportstudio bringt Ex-Kunden vor Gericht
Der Betreiber aus dem südlichen Kreis Günzburg fordert nicht gezahlte Mitgliedsbeiträge ein. Beklagte unterstellen jedoch eine „Masche“ und erstatten Anzeige.
Man könnte es, mit etwas Ironie, langfristige Kundenbindung nennen, wenn die Betroffenen dabei nicht vor Gericht landen würden. Ein Sportstudio aus dem südlichen Landkreis zerrt derzeit ehemalige Kunden vor den Kadi, die ihren Vertrag nicht ordnungsgemäß gekündigt haben. Das Studio verlangt Nachzahlungen für mehrere Jahre, außerdem läuft der Vertrag weiter, da er sich nach Verstreichen der Kündigungsfrist jeweils um weitere zwei Jahre verlängert. Da kann eine schöne Summe zustande kommen. Inzwischen haben sich mehrere beklagte Personen an die Polizei gewandt und Anzeige gegen den Studiobetreiber erstattet. Ihr Vorwurf: Die Zahlungsaufforderung treffe bei den Kunden immer kurz vor der Verjährungsfrist ein, zuvor seien aber keinerlei Abbuchungen erfolgt, keine Rechnungen gestellt und auch keine Mahnungen eingegangen. Deshalb glaubten die ehemaligen Nutzer des Sportstudios, dass ihre Kündigung akzeptiert worden sei.
Richter Martin Kramer musste am Amtsgericht Günzburg jüngst, in zwei getrennten Verfahren, die Fälle eines Ehepaares verhandeln, das im Dezember 2012 Mitglied im Studio geworden war. Nach Prüfung aller Umstände entschied das Gericht, die Beklagten müssten je 1417,30 Euro nebst Zinsen ans Studio zahlen. Von den Kosten des Rechtsstreits müssen sie je 44, der Kläger 56 Prozent übernehmen.
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