
Wahlkampf mit Behörden-Mails: Ist das erlaubt?

Plus Mitunter verschicken Politiker im Kreis Günzburg Mitteilungen zur Kommunalwahl von dienstlichen Behörden-Adressen. Das Ministerium ist nicht begeistert.
VonChristian KirstgesAm 15. März werden neue Stadt- und Gemeinderäte, Bürgermeister und der Landrat gewählt. In den vergangenen Wochen haben die meisten Parteien und Gruppierungen ihre Kandidaten nominiert, auch haben sie viele Pressemitteilungen versandt. Was dabei auffällt: Mitunter wurden diese (während der Arbeitszeit) von E-Mail-Accounts verschickt, die zu Behörden gehören, etwa Rathäusern im Landkreis. Mit anderen Worten: Mitarbeiter aus Verwaltungen, die auch politisch aktiv sind, nutzten ihre dienstlichen Mailadressen, um damit Wahlkampf zu betreiben. Doch ist das zulässig?
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