Wer darf im Landkreis Günzburg das Blaulicht einschalten?
Plus Die Befreiung von den Verkehrsregeln ist an enge Grenzen gebunden. Von Sonderrechten, Sorgfaltspflicht und Verhältnismäßigkeit.
Ob es ein Verkehrsunfall auf der Autobahn ist, der Küchenbrand in einem Mehrfamilienhaus oder jemand, der in einem Badesee unterzugehen droht: Kurze Zeit später sind in den allermeisten Fällen alarmierte Rettungskräfte vor Ort. Zeit spielt eine entscheidende Rolle. Oft genug geht es um Leben und Tod. Um schnell sein zu können, helfen den Helfern im Straßenverkehr ein Blaulicht auf ihrem Einsatzfahrzeug und ein unüberhörbarer Signalton.
Doch wer darf diese Sondersignale überhaupt verwenden? Das erklären Christoph Langer und Evelyn Schreyer vom Landratsamt Günzburg. Langer ist für den Geschäftsbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig, Schreyer unter anderem für die Zulassungsstelle.
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