Landrat Hafner: "Bauantrag ein Routinefall"
Kontroverse Diskussionen gibt es im Landkreis über die Pläne zum Bau einer zusätzlichen Betonmauer am Gundremminger Zwischenlager. Der Gundremminger Gemeinderat hat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Und das Landratsamt wird die 210 Meter lange und zehn Meter hohe Stahlbetonmauer aller Voraussicht nach genehmigen.
Sie ist 210 Meter lang, zehn Meter hoch, und 85 Zentimeter dick - die geplante Stahlbetonmauer, die um das Zwischenlager des Kernkraftwerks Gundremmingen gezogen werden soll. Der Gundremminger Gemeinderat habe zähneknirschend dem Bauantrag der Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH zugestimmt, sagt Bürgermeister Wolfgang Mayer. Denn der Rat habe im baurechtlichen Verfahren nur über den Bau einer Stahlbetonmauer zu befinden, und nicht über den Inhalt des Lagers (Castoren). Die atomrechtliche Genehmigung ist Sache des Bundesamts für Strahlenschutz.
„Baurechtlich ist das ein Routinefall“, sagt der Günzburger Landrat Hubert Hafner. Genehmigungsbehörde im baurechtlichen Verfahren ist das Landratsamt. „Ich gehe davon aus, dass wir die Mauer genehmigen werden“, sagt Amtschef Hafner. Seine Behörde sei auch beim Zwischenlager, dessen Bau 2004 begonnen wurde, nur für die Hülle zuständig gewesen. Für die atomrechtlichen Belange sei das Amt nicht zuständig. „Wir haben nur eine zehn Meter hohe Mauer zu genehmigen.“ Über die Gründe, warum das Bauwerk jetzt nötig sein soll, will Hafner nicht spekulieren. Als „einen nicht ganz optimalen Stil“ bezeichnet der Landrat allerdings den Stil der Kommunikation: „Ich fände es schon gut, wenn man ein bisschen mehr Informationen bekommen würde, damit man den Bürgern auch Auskunft geben kann.“ Wie berichtet, soll die Mauer einen zusätzlichen Schutz gegen Terrorangriffe bieten. Hafner bezweifelt, dass die Stahlbetonmauer eine hundertprozentige Absicherung gegen Terroranschläge bieten wird: „Wenn die kriminelle Energie hoch genug ist, hilft eine Mauer auch nicht viel.“
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