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  3. Leipheim: Fragen und Antworten zum geplanten Flutpolder 

Leipheim
28.01.2017

Fragen und Antworten zum geplanten Flutpolder 

Bei einer Veranstaltung in Höchstädt im Landkreis Dillingen demonstrierten Gegner gegen die geplanten Flutpolder entlang der Donau. Zwei dieser gigantischen Rückhaltebecken sollen im Kreis Dillingen, einer im Landkreis Günzburg entstehen – im Auwald bei Leipheim.
Foto: Berthold Veh (Archiv)

In einem Schreiben an die bayerische Umweltministerin fordern Landtagsabgeordnete Antworten auf die Fragen, die die Leipheimer Bevölkerung beschäftigen.

Noch stehen viele Fragen im Raum, die den geplanten Flutpolder im Auwald bei Leipheim betreffen. Wie berichtet, soll dort eines von drei dieser gigantischen Überlaufbecken entlang der Donau entstehen. Zum Unmut der Bevölkerung, die sich massiv gegen das Vorhaben wehrt. Jetzt mischen sich auch die CSU-Landtagsabgeordneten Alfred Sauter und Hans Reichhart in die Diskussion um das vorgesehene Rückhaltebecken ein. In einem Schreiben an die bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf fordern sie Antworten auf wichtige Fragen zu dem Projekt. „Auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse sehen wir uns außerstande, der vorliegenden Planung zuzustimmen“, machen sie klar.

Eine große Sorge ist das Thema Grundwasser. Sollte eine Verschlechterung für die Bevölkerung eintreten, könne, so die Landtagsabgeordneten, der Flutpolder in Leipheim nicht weiter verfolgt werden. Wie steht das Umweltministerium dazu?

Insbesondere in den Stadtteilen Riedheim und Weißingen besteht die Befürchtung von Vernässung, vor allem durch die Erhöhung der Grundwasserstände. Auch Sicht der Landtagsabgeordneten ist diese Sorge auch aufgrund der durchgeführten Wiedervernässung des Donaumooses sehr ernst zu nehmen. „Die Befürchtungen der Bürger, insbesondere in Weißingen und Riedheim, sind nachvollziehbar“, heißt es in dem Antwortschreiben der bayerischen Umweltministerin. Deshalb werde nun ein Grundwassermodell erstellt, das die bestehende Situation darstellt sowie die Auswirkungen des geplanten Flutpolders und die Wirksamkeit von Gegenmaßnahmen. Laut Ulrike Scharf arbeiten drei Institutionen unabhängig voneinander an diesem Modell. Der Flutpolder werde nur umgesetzt, „wenn es zu keinen nachteiligen Veränderungen der Grundwassersituation kommt oder diese nicht ausgeglichen werden können“.

Der Polder in Leipheim würde eine Fläche von etwa 630 Hektar umfassen. Der Damm würde bis auf wenige Meter an den Ortsteil Weißingen heran gebaut werden. Lässt sich an dieser Größe noch etwas verändern?

Das dargestellte Gebiet zeigt die maximalen Flächen- und Volumengrößen des Flutpolders. Im Laufe der Untersuchungen könnte man auch zu dem Ergebnis kommen, dass bestimmte Flächen herausgenommen werden müssen oder die Stauhöhe reduziert werden muss, heißt es aus dem Ministerium.

Wie wird sichergestellt, dass die Trinkwasserversorgung der Stadt Leipheim nicht beeinträchtigt wird?

„Die Sensibilität der Stadt Leipheim bezüglich der Trinkwasserversorgung ist nachvollziehbar“, gibt die Umweltministerin zu. Das Grundwassermodell müsse zeigen, dass die Trinkwasserversorgung nicht beeinträchtigt wird. Sonst sei das, so sagte die Ministerin schon einmal, ein K.-o.-Kriterium für den Flutpolder.

Wer haftet bei möglichen Schäden?

Zunächst stellt das Ministerium klar, dass die land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Flächen im Rückhalteraum des Flutpolders nicht eingeschränkt wird. Grundsätzlich bestehe das Recht auf Entschädigung für flutungsbedingte Schäden. Dafür gebe es eine Mustervereinbarung des Freistaats Bayern mit dem Bayerischen Bauernverband. Zusätzlich erhalten Eigentümer, nach Angaben des Ministeriums, einen Ausgleich in Höhe von 20 Prozent des Verkehrswerts der Grundstücke, wenn durch den Eintrag einer sogenannten Grunddienstbarkeit die Flutung gestattet wird.

Warum erfolgt keine Gesamtplanung mit dem lokalen Hochwasserschutz der Stadt Leipheim?

Der mögliche Flutpolder stellt eine Handlungsoption für extreme Hochwasserereignisse dar und ist unabhängig von den lokalen Hochwasserschutzmaßnahmen zu sehen, heißt es in dem Schreiben des Umweltministeriums. Die Planungen für den Hochwasserschutz für das Baugebiet Kohlplätte müssen daher unabhängig vom Flutpolder erfolgen.

Wurden alternative Maßnahmen untersucht und mit welchem Ergebnis?

„Im Rahmen des Dialogverfahrens wurde über die Wirksamkeit von alternativen Maßnahmen informiert und diskutiert“, erklärt Ulrike Scharf. An sechs Bereichen zwischen Iller und Lech seien zum Beispiel Deichrückverlegungen vorgesehen. Auch das Rückhaltepotenzial durch ein auf den Hochwasserschutz angepasstes Staustufenmanagement werde untersucht. Sollten sich hier Auswirkungen auf die Flutpolder ergeben, werde diese nach Angaben des Umweltministeriums berücksichtigt. Vergleichbare Untersuchungen hätten aber gezeigt, dass diese bei großen Hochwasserereignissen sehr gering seien.

Die Gegner der geplanten Flutpolder kritisieren, dass das benachbarte Baden-Württemberg nicht in die Planungen eingebunden werde. Schließlich komme das Hochwasser aus dieser Region.

Die Situation in Baden-Württemberg ist, so heißt es in dem Antwortschreiben der Umweltministerin, grundsätzlich anders zu bewerten als an der Donau zwischen Iller und Lech. Ein massiver Ausbau der Donau im 19. und 20. Jahrhundert mit Deichen und Stauhaltungen zur Wasserkraftnutzung sei dort in dieser Form nicht erfolgt. Anders in Bayern. Dort stehen in dem Bereich, nach Angaben des Umweltministeriums, deshalb etwas 100 Millionen Kubikmeter an ursprünglichen Retentionsflächen nicht mehr zur Verfügung. Auch sei dort in den ehemaligen Überschwemmungsgebieten viel gebaut worden. Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern gestalte sich gut. Das Umweltministerium betont aber: Hochwasserschutz ist Aufgabe der Länder.

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