Kampf um Schwimmgutscheine: DLRG Leipheim schließt Kind aus Schwimmkurs aus
Plus Eine Mutter aus dem Kreis Günzburg wollte einen Schwimmgutschein für ihre Tochter einlösen, scheiterte aber. Die DLRG Leipheim weist die Vorwürfe zurück.
Es war eine gut gemeinte Aktion: Alle Vorschulkinder und Erstklässler bekamen Anfang des Schuljahres Gutscheine für die Seepferdchen-Kurse. Doch nicht überall können die Gutscheine eingelöst werden. Tanja Goller-Wenzel sah sich im Leipheimer Gartenhallenbad mit dem Problem konfrontiert. Den Gutschein im Wert von 50 Euro hat die DLRG Leipheim nicht nur abgewiesen, sondern sogar noch eins draufgesetzt. Der Mutter wurde mitgeteilt, dass ihre Tochter "ab sofort vom Schwimmkurs ausgeschlossen" ist.
Eine solche Reaktion hat Tanja Goller-Wenzel nicht erwartet, sie findet es "echt traurig, dass das auf dem Rücken eines kleinen Mädchens ausgetragen werden muss, die eigentlich nur gern in ihrer Gruppe das Seepferdchen machen wollte". Sie habe doch nur den Gutschein einsetzen wollen, der bei allen bayerischen Schwimmvereinen, der Wasserwacht und der DLRG eingelöst werden könnte. Dazu sei sogar vom Sportminister erläutert worden, dass die Gutscheine auch für Schwimmkurse gelten sollen, die bereits begonnen haben, sofern mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 14.9.2021 und dem 13.9.2022 stattfindet. Da werde leider etwas versprochen, "an das sich dann keiner hält oder von dem keiner etwas wissen will".
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Die Diskussion ist geschlossen.
Nein man muss sich nicht ans Bein pinkeln lassen, wie es der Herr vom DLRG sagt, aber nirgends steht das der Gutschein vorher eingelöst sein muss. Da hätte man auch Verständnis zeigen können und eine Lösung finden können. Hier haben vielleicht einfach beide einen schlechten Tag gehabt und eins hat zum anderen geführt. Geholfen hat es niemand, Stress ist für alle entstanden. Dennoch muss ich sagen finde ich die Wortwahl eines Vereinsvorstands nicht für angebracht.
wenn es wirklich so ist wie es die Frau beschrieben hat ,ist es gut möglich dem DLRG in Leipheim die Gemeinnützigkeit zu entziehen ! denn ein öffentlicher Gutschein der Regierung von Bayern ist auch für das Deutsche Rote Kreutz bindend ... ich hätte an der stelle von der Frau eine Ordnungswidrigkeit Anzeige eingereicht , sie Hätte sehr viel Erfolg gehabt .