Leipheim bleibt Flutpolderstandort
Das Wasserwirtschaftsamt gibt drei mögliche Flutpolderstandorte auf. Leipheim jedoch nicht.
Seit 2015 bestehen für die damaligen Flutpolderstandorte Leipheim, Höchstädt, Schwenningen, Steinheim und Dillingen vorläufige Sicherungen. Damit wurden die damals vorgesehenen Standorte als „vorläufig zur Hochwasserentlastung und -rückhaltung beanspruchte Gebiete“ gekennzeichnet und für fünf Jahre rechtlich für den Hochwasserrückhalt gesichert.
Seitdem wurden nicht nur eine umfangreiche Bedarfsplanung, sondern auch weitere technische, naturschutzfachliche und modelltechnische Untersuchungen zu den Rückhalteräumen an der schwäbischen Donau durchgeführt und Raumordnungsvarianten entwickelt. Deshalb hat das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth nun die Flächen an den aktuellen Planungsstand angepasst.
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