Maler darf im
Der Bau- und Umweltausschuss Burgau hat keine Einwände gegen eine Nutzungsänderung im allgemeinen Wohngebiet in der St. Ulrichstraße in Limbach. Die Ausschussmitglieder stellten daher das gemeindliche Einvernehmen für die Nutzungsänderung in Aussicht - allerdings unter der Voraussetzung, dass es keine emissionsrechtlichen Hinderungsgründe dafür gebe. In einer Voranfrage hatte ein Bauwerber wissen wollen, ob er dort ein Stukkateur- und Malergeschäft betreiben darf. (adl)
Maler darf im Wohngebiet arbeiten
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