Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Günzburg
  3. Landkreis Günzburg: Mann fällt 60 Bäume, die gar nicht ihm gehören

Landkreis Günzburg
14.06.2019

Mann fällt 60 Bäume, die gar nicht ihm gehören

Mit einer Motorsäge (Symbolbild) machte der 25-Jährige kurzen Prozess. Deshalb stand der Mann jetzt vor Gericht.
Foto: Kletr, Fotolia

Ein 25-Jähriger rodet im Kammeltalter Ortsteil Hartberg 60 fremde Bäume und 90 Sträucher. Jetzt steht er vor Gericht. Warum hat er das nur getan?

Ganze 60 Bäume und 90 Sträucher fielen einem Bewohner des nördlichen Landkreises dieses Frühjahr zum Opfer. An einer Böschung an der Kreisstraße GZ 17 im Kammeltaler Orsteil Hartberg fällte er die Pflanzen in einem Zeitraum von nur zwei Wochen. Problem ist, dass die Rodung nicht auf seinem Grundstück stattfand und die Pflanzen Eigentum des Landkreises Günzburg waren. Der Sachschaden beträgt rund 23 000 Euro. Dafür erhielt der 25-Jährige einen Strafbefehl über eine Geldstrafe. Weil er diesen nicht akzeptieren wollte, wurde die Sachbeschädigung nun vor Gericht verhandelt.

Richter: Nicht einfach die Spielregeln ändern

Doch wieso griff er zur Motorsäge? Laut Angaben des Verteidigers seien die Bäume und Sträucher in das Grundstück der Großmutter des Angeklagten hinüber gewachsen. Der Täter, der hauptberuflich Gärtner ist, sei für den Garten zuständig gewesen. Bereits mehrmals habe ihn der Großvater deswegen darum gebeten, das Gewächs zu entfernen. Eine Rechtfertigung ist das für Richter Walter Henle aber nicht: „Man kann nicht einfach die Spielregeln nach eigenem Willen umgestalten. Das ist, unabhängig von dem entstehenden Schaden, nicht mit dem Gesetz vereinbar.“ Bei einem Überhang in das eigene Grundstück müsse man erst mit dem anderen Eigentümer sprechen. Schafft es dieser nicht, das Gewächs bis zu einer vereinbarten Frist zu entfernen, darf man selber aktiv werden.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.