Messerstecher aus Tiefgarage in Günzburg bekommt milde Strafe
Plus Ein junger Mann wird bei einer Messerstecherei in Günzburg im Gesicht und am Hals verletzt. Mehr als zweieinhalb Jahre später muss sich der Täter vor Gericht in Memmingen verantworten.
Ein Zweikampf sollte es sein, „eins gegen eins“, Mann gegen Mann, ausgetragen mit Fäusten. Der Tatort: eine Tiefgarage inmitten von Günzburg. Dann aber zückte einer der beiden Duellanten ein Messer und fügte seinem Kontrahenten Schnitt- und Stichverletzungen im Gesicht, am Hals und am Handrücken zu. Die Anklage vor dem Schöffengericht Memmingen lautet dementsprechend: gefährliche Körperverletzung. Zunächst mussten die Richter jedoch klären, wie es zu dem verabredeten Faustkampf gekommen war und was ein Messer dabei zu suchen hatte.
Verständigung für den Günzburger Messerstecher im Fall eines Geständnisses
Mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Ereignis sitzt der 26-Jährige neben seinem Rechtsanwalt Felix Dimpfle auf der Anklagebank. Nicht nur sein Äußeres – Kurzhaarschnitt, weißes Hemd – lässt darauf schließen, dass sich im Leben des Angeklagten inzwischen einiges verändert hat. Er ist mittlerweile verheiratet und seit April Vater eines kleinen Kindes. Und er ist dabei, eine Ausbildung zum Speditionskaufmann abzuschließen. Sein Verteidiger hat schon im Vorfeld des Prozesses bei Richter Nicolai Braun, dem Vorsitzenden des Schöffengerichts, vorgefühlt, ob eine Bewährungsstrafe in Betracht kommt. Gleich nachdem Staatsanwältin Patricia Fink die Anklage verlesen hat, kommt es zu einer „Verständigung“.
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