Minusgeschäft für Diamantenschmuggler aus Kreis Günzburg
Plus Das Gericht bewertet die illegale Einfuhr von Diamanten aus Afrika als amateurhaft. Warum der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davonkommt.
Der Begriff „Blutdiamanten“ fällt in der Urteilsbegründung. Markus Eberhard, der Vorsitzende Richter des Augsburger Schöffengerichts, weist daraufhin, dass auch heute immer noch Kindersoldaten und Bürgerkriege in Afrika durch illegal geschmuggelte Rohdiamanten finanziert werden. Und er erinnert daran, dass allein der 14 Jahre dauernde blutige Konflikt in Liberia etwa 250000 Tote gefordert hat – ein Krieg, bei dem das Geschäft mit „Blutdiamanten“ für die finanzielle Basis sorgte. Deshalb, so der Richter, drohten auch harte Strafen für den Handel mit Diamanten ohne Zertifikat.
Dass der 48-jährige Angeklagte aus dem Landkreis Günzburg, der im Prozess gestand, im westafrikanischen Gambia 13 kleine Rohdiamanten für etwa 40000 Euro gekauft und dann in der Hosentasche illegal per Flieger nach Deutschland gebracht zu haben, mit einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten nach Hause gehen durfte, hat mehrere Gründe.
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