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Mit Alkoholverbot am Bahnhof ist es nicht getan

Kommentar Von Rebekka Jakob
22.09.2018

Zwischen 18 Uhr abends und 6 Uhr morgens ist Alkohol am Günzburger Bahnhof jetzt tabu.

Da scheint die Stadt einen Nerv getroffen zu haben: Kaum war die Nachricht draußen, dass künftig am Günzburger Bahnhof ein Alkoholverbot gilt, klingelten im Rathaus die Telefone und auf der Facebook-Seite unserer Zeitung ging die Diskussion los. Weil in der ersten Nachricht die Information gefehlt hatte, dass das Verbot „nur“ zwischen 18 Uhr abends und 6 Uhr morgens gilt, hatten offenbar viele eine gewaltige Einschränkung befürchtet. Und auch im Netz waren die Meinungen klar: „Bringt doch ohnehin nix, das Verbot. Hält doch genauso keiner ein wie das Rauchverbot. Und kontrolliert wird doch auch nicht.“

Stimmt so nicht ganz. Die Stadt hat die Verordnung nämlich erlassen, damit Polizei Günzburg und Bundespolizei eine Handhabe gegen diejenigen haben, die den Bahnhof und die Mobilitätsdrehscheibe weniger als Reise- denn als Aufenthaltsort nutzen. Dafür schicken beide Dienststellen auch deutlich häufiger Personal an den Brennpunkt.

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