Mordversuch in Dürrlauingen endet mit Freispruch
Plus Die Tat hat er begangen, nur verurteilt werden kann er dafür nicht. Warum das Gericht den Messerangreifer von Dürrlauingen freispricht und wie es weitergeht.
Still, fast teilnahmslos sitzt er da. Zwischendurch blickt er blinzelnd zum Richtertisch, um dann wieder mit leicht geöffnetem Mund ins Leere zu starren. Es scheint wie ein Hinweis darauf, was das Gericht am Ende dieses fünften und letzten Verhandlungstages feststellt: Dass da ein junger Mann auf der Anklagebank sitzt, der für seine Tat nicht verantwortlich gemacht werden kann. Er hat einen Mordversuch begangen, muss aber nicht ins Gefängnis.
In fünf Verhandlungstagen konnte die Große Jugendkammer des Landgerichts Memmingen den Ablauf der Tat genau rekonstruieren, die sich am 2. Juni 2019 in Dürrlauingen abgespielt hat. Wie der Täter und sein Opfer sich zufällig nahe der alten Kläranlage trafen. Wie sie sich unterhielten, eine Zigarette rauchten. Wie der 18-Jährige dann dem drei Jahre Jüngeren ein Küchenmesser in den Nacken stieß, als der ihm den Rücken zudrehte. Wie er dann „War nur ein Spaß“ sagte und mit dem Fahrrad davonfuhr, während der Verletzte in Richtung St. Nikolaus-Heim lief, den Notruf wählte und versuchte, ein Auto anzuhalten.
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