Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Günzburg
  3. Landkreis Günzburg: Müll aus AKW Gundremmingen: Das sagt der Umweltminister

Landkreis Günzburg
25.04.2019

Müll aus AKW Gundremmingen: Das sagt der Umweltminister

Im Müllheizkraftwerk Weißenhorn (Kreis Neu-Ulm) ist seit 2016 freigemessener Müll aus dem Atomkraftwerk Gundremmingen verbrannt worden (Archivfoto).
Foto: Alexander Kaya

Thorsten Glauber antwortet den Landräten aus Günzburg und Neu-Ulm. Warum er die Entsorgungspraxis im Müllkraftwerk Weißenhorn für nicht problematisch hält.

Bereits seit 2016 wurde sogenannter freigemessener Müll aus dem Atomkraftwerk Gundremmingen im Weißenhorner Müllkraftwerk verbrannt – und die breite Bevölkerung wusste nichts davon. Das hat viele Bürger und Kommunalpolitiker empört (wir berichteten). Der Günzburger Landrat Hubert Hafner und sein Neu-Ulmer Amtskollege Thorsten Freudenberger nahmen die Verunsicherung zum Anlass, sich in einem gemeinsamen Schreiben an den bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) zu wenden. Sie wollten unter anderem wissen, warum Müll, der nur gering radioaktiv belastet ist, nicht einfach mit radioaktivem Müll oder als Sondermüll entsorgt werden kann.

"Eine gesundheitliche Gefährdung besteht in keiner Weise"

In seiner Antwort an die Landräte, die unserer Redaktion vorliegt, verteidigt der Minister die rechtlich zulässige Praxis, freigemessene Abfälle in Müllheizkraftwerken zu verbrennen. „Eine gesundheitliche Gefährdung besteht in keiner Weise, weder für die Bevölkerung noch für die in den Entsorgungsbetrieben tätigen Personen“, schreibt Glauber. Die behördliche Freigabe von Stoffen aus den bayerischen Kernkraftwerken erfolge strikt nach den Bestimmungen der geltenden Strahlenschutzverordnung.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.