Nach Einbrüchen: Bewährungsstrafen gegen junge Männer bleiben
Nach dem Urteil in Günzburg waren Verteidiger und Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Warum sie bei der Verhandlung am Landgericht Memmingen davon abrücken.
Erst nach einer Rücksprache mit dem Günzburger Amtsgerichtsdirektor fiel am Dienstag die Entscheidung beim Memminger Landgericht: Zwei junge Männer aus dem nördlichen Landkreis bleiben wegen gemeinschaftlichem schweren Diebstahl verurteilt. Beim dritten, jetzt 20-jährigen Komplizen, ging das Berufungsverfahren etwas günstiger aus. Sein Strafmaß wurde um drei Monate reduziert, er muss nicht in den Jugendarrest.
Das Trio hatte im Frühjahr 2018 eine Serie von Einbrüchen verübt. Fünf Mal mit Erfolg, zwei Mal scheiterten sie an den Tatorten überwiegend im nördlichen Landkreis. Die Bande erbeutete mehrere tausend Euro und richtete erheblichen Sachschaden an. Über einen weiteren jugendlichen Mittäter und andere Hinweise kam die Polizei den zur Tatzeit 17, 18 und 21 Jahre alten Verdächtigen auf die Spur. Ende Februar 2019 wurden sie vom Jugendschöffengericht Günzburg zu Bewährungsstrafen von jeweils einem Jahr und neun Monaten verurteilt, zwei der Angeklagten nach Jugendstrafrecht, der Älteste als Erwachsener. Dem 18-Jährigen wurde zusätzlich ein vierwöchiger Warnschuss-Arrest aufgebrummt (wir berichteten). Die drei Verteidiger der jungen Männer waren mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und gingen in Berufung, ebenso wie kurz darauf die Staatsanwaltschaft.
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