Nach Faustschlag mit blauem Auge davon gekommen
Ein 21-Jähriger hat einen anderen Mann beim Münsterhauser Nachtumzug geschlagen. Es war nicht seine erste Tat. Deshalb musste er vor Gericht.
Der Faschings-Nachtumzug in Münsterhausen ist „berühmt-berüchtigt“, wie Rechtsanwältin Barbara Buck-Wiedenmann es formulierte. „Es ist eine Katastrophe. Am besten würde man ihn abschaffen, dann hätten Sie weniger Arbeit.“ Doch weil ihr Mandant am 7. Februar dieses Jahres dort gewesen war, nach eigenen Worten „mindestens anderthalb Flaschen Schnaps“ getrunken hatte und gegen 20 Uhr einem anderen Besucher ein blaues Auge verpasste, hat das Günzburger Amtsgericht einige Arbeit gehabt. Dort musste sich der 21-Jährige jetzt wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Es war kein allzu leichter Fall für Richterin Christiane Barke.
Denn als der Angeklagte aus der Nähe von Krumbach im Februar plötzlich zuschlug, um einen Kumpel gegen einen unbekannten angeblichen Stänkerer zu verteidigen – der aber gar nichts von dem Freund wollte –, stand er wegen einer anderen Tat noch unter Bewährung.
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