Nein zur Fotovoltaik auf der Freifläche
Warum sich der Gemeinderat Ellzee einstimmig gegen die Anlage entschieden hat
Unter den Bauanträgen, die in der Ellzeer Gemeinderatssitzung zur Beratung anstanden, befand sich auch die Anfrage auf Errichtung einer Freiflächen-Fotovoltaikanlage. Erstellt werden sollte diese auf dem Grund einer ehemaligen Kiesgrube in zwei Bauabschnitten: Modulfeld 1 mit einer Auslastung von 749,25 KWP (Kilowatt Peak, Nennleistung einer Anlage) und anschließend Modulfeld 2 mit wiederum der gleichen Leistung. Der Bau in zwei Schritten bringt dem Investor nach Angaben von Bürgermeister Karl Schlosser vor allem zwei Vorteile: Dieser muss, wenn er unter einer Leistung 750 KW P bleibt, keine öffentliche Ausschreibung vornehmen und erhält eine feste Vergütung.
Obwohl die Kiesgrube als Konversionsfläche gilt, stimmte der Gemeinderat unisono dagegen. Die Ablehnungsgründe waren bereits in einer nicht öffentlichen Sitzung gefunden worden. Schlosser fasste sie zusammen: Es seien in der Vergangenheit wiederholt derartige Anträge gestellt und vom Gemeinderat stets abschlägig beurteilt worden. Der Gemeinderat sei nach wie vor der Meinung, dass Fotovoltaik generell auf das Dach gehört. Da die ausgewählte Fläche derzeit im Flächennutzungsplan als Grünland eingetragen ist, wäre zudem die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
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