Neue Regeln auf den Friedhöfen
Der Gemeinderat befasst sich mit der Gestaltung der Urnenstelen in Jettingen-Scheppach und den Ortsteilen
Der Gemeinderat hat sich mit den Friedhöfen befasst. Denn der Trend zu kleineren Gräbern wurde bislang kaum berücksichtigt. Die neuen Gebühren basieren auf der Kalkulation eines Fachbüros. Der Geltungsbereich der Satzung bezieht sich auf die markteigenen Friedhöfe und Leichenhäuser in den Ortsteilen Jettingen, Scheppach, Freihalden, Ried und Schönenberg. Hoheitliche Aufgaben bei einer Beerdigung bleiben beim Bestattungsunternehmen Fritz aus Burgau. Dazu gehören das Ausheben und Verfüllen des Grabs, die Überführung des Sargs beziehungsweise der Urne vom Leichenhaus zum Grab, Umbettungen sowie das Ausschmücken der Leichenhalle.
Für alle weiteren Dienstleistungen, die vom Todeszeitpunkt bis zur Überführung auf den Friedhof anfallen, kann jeder beliebige Bestatter beauftragt werden. Die Gebühren für die hoheitlichen Aufgaben werden aber nicht mehr vom Bestatter, sondern von der Gemeinde kassiert. An Grabgebühren entfällt die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr von 15 Euro, sie ist in der Grabnutzungsgebühr enthalten. Der Leichenhausbenutzungszwang entfällt, wenn der Verstorbene etwa bei einem Bestattungsinstitut in einem geeigneten Raum liegt.
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