Neue Wasserleitung in Harthausen
In der St.-Alexander-Straße gab es bereits zwei Rohrbrüche. Auch der sanierungsbedürftige Gehweg könnte mit einbezogen werden
Die Wasserleitung in der St.-Alexander-Straße im Rettenbacher Ortsteil Harthausen stammt vom Ende der 60er Jahre. Jetzt soll sie erneuert werden. Die bestehende rund 200 Meter lange Gussleitung verläuft auf einer Länge von knapp 100 Metern über Privatgrundstücke und befindet sich in einer Tiefe von etwa viereinhalb Metern. Mit dem Ausbau der Straße in den 70ern wurde sie erheblich überschüttet. Vor zwei Jahren hatte es einen Rohrbruch gegeben, in diesem Jahr einen weiteren. Eine Reparatur in einer solchen Tiefe sei für den Bauhof fast unmöglich, erklärte Bürgermeisterin Sandra Dietrich-Kast (CSU) nun dem Rettenbacher Gemeinderat. Zudem bestehe die Gefahr weiterer Rohrbrüche.
Inzwischen gibt es durch ein Ingenieurbüro eine Vorplanung mit einer groben Kostenschätzung in zwei Varianten, die Bauamtsleiter Stephan Uano vorstellte: Die Verlegung im Spülbohrverfahren im Straßenbereich bei geschätzten Kosten in Höhe von rund 96000 Euro brutto oder konventionell im offenen Graben im Straßen- und Gehwegbereich. Im selben Zug würde der Gehweg saniert, gleichzeitig könnten Leerrohre für eine spätere Erdverlegung von Strom- und Kommunikationskabeln verlegt werden. Die Kosten dafür sind auf rund 187000 Euro brutto geschätzt. Zweiter Bürgermeister Alexander von Riedheim (UWR) verwies auf den äußerst schlechten Zustand des Gehwegs: Eine Sanierung würde ohnehin anfallen. Auch Georg Mayer (UWR) sprach sich für die teurere Variante aus, zumal derzeit die Arbeiten für die Breitbandversorgung liefen und beides in einem realisiert werden könnte. Dies müsste allerdings zunächst mit der LEW Telnet geklärt werden, zumal schon bald mit den Arbeiten begonnen werde. Dritter Bürgermeister Herbert Sittenberger (BL) stellte die Frage in den Raum, ob ein Spülrohrverfahren und eine separate Gehwegsanierung möglicherweise günstiger wären. Dass die Wasserleitung erneuert wird, war keine Frage. Der Beschluss erfolgte einstimmig. Zunächst soll eine Baugrunduntersuchung aufzeigen, ob ein Spülbohrverfahren möglich ist. Mit entsprechenden Angeboten und in Gesprächen mit der LEW Telnet wird geklärt, welche Lösungen möglich und kostengünstig sind.
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