Neues Bauland für Rechbergreuthen
Warum das für das Gebiet Westliche Lehen II nötige Verfahren
Bereits im Mai 2015 hat der Winterbacher Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Baugebiet im Ortsteil Rechbergreuthen, Westliche Lehen II, beschlossen. Das neue Bauland am Ortsrand von Rechbergreuthen schließt sich nahtlos an das schon bestehende Baugebiet Westliche Lehen I an. Pikant ist, dass die neuen Bauplätze seinerzeit im Landschaftsschutzgebiet Westliche Wälder lagen und somit für Bauzwecke normalerweise nicht zur Verfügung standen. Das Landratsamt und auch das Amt für ländliche Entwicklung regten zunächst an, alternative Standorte im Innenbereich zu prüfen. Die Gemeinde um Bürgermeister Karl Oberschmid zeigte durchaus Verständnis für dieses Anliegen, das jedoch an der Bereitschaft potenzieller Grundstückeigentümer scheiterte, die aus den verschiedensten Gründen nicht bereit waren, mögliches Bauland im Dorfkern zu verkaufen. Letztendlich blieb nur die Möglichkeit, das potenzielle Arreal aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszunehmen und andernorts einen landschaftsschutzrechtlichen Ausgleich zu schaffen.
Das Verfahren zog sich aus formaljuristischen Gründen mit Auflagen und Genehmigungen in die Länge. Die Erschließung des Gebietes steht jetzt aber unmittelbar bevor. Die Kosten für die Gesamterschließung der acht neuen Bauplätze wurden auf insgesamt rund 541000 Euro veranschlagt, davon 244000 für Verkehrsanlagen, 111000 für Regenwasser- und 186000 Euro für die Schmutzwasserentwässerung. Im Jahre 2015 lag die Kostenschätzung noch bei gut 510000 Euro. Nach der inzwischen abgeschlossenen Ausführungsplanung kann noch in diesem Jahr die Ausschreibung erfolgen und mit den Bauarbeiten in 2019 begonnen werden. Der Verkauf der Parzellen kann erst nach vollständiger Erschließung und Feststellung der Gesamtkosten folgen, so Oberschmid im Gemeinderat. Kaufverträge mit Bauwilligen sollen einen Bauzwang innerhalb von vier Jahren enthalten und als Besonderheit gilt, dass jeder Bauplatz mit einer Regenwasserzisterne ausgestattet wird, die schon in der Erschließung enthalten ist. Ebenso wurde in den Bebauungsplan ein Schutz für Amphibien aufgenommen. So dürfen in dem Gebiet keine tierökologischen Barrieren oder Fallen wie Mauern, Einfriedungen, Sockelmauern, Straßeneinläufe oder Kellerschächte ohne feinmaschige Abdeckungen verbaut werden.
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