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Gericht
21.04.2016

Niederlage für Umfahrungsgegner

Die Maschinenhalle des Münsterhauser Marktgemeinderats Karl Alt: Er befürchtet, dass sie durch den Bau der Ortsumfahrung deutlich mehr als bisher von Hochwasser betroffen sein könnte. Die Richter am Verwaltungsgericht Augsburg wiesen die Klage von ihm und zwei weiteren Grundbesitzern aber ab.
Foto: Monika Leopold-Miller

Drei Münsterhauser Grundbesitzer hatten gegen das Bauprojekt geklagt, doch die Richter wiesen ihre Einwände ab. Dass jetzt bald die Bagger anrollen, ist aber nicht sicher

Eigentlich hätten die Bagger schon anrollen können zum Baubeginn der Ortsumfahrung von Münsterhausen. Doch drei Bürger, die im Bereich der geplanten Trasse landwirtschaftliche Grundstücke besitzen, hatten gegen die wasserrechtliche Genehmigung und den Vollzug des Wasserrechts geklagt. Die Trasse für die Ortsumfahrung liegt teils im Überschwemmungsgebiet. Jetzt fand vor dem Verwaltungsgericht Augsburg die Verhandlung statt. Ergebnis: Die Klagen wurden abgewiesen, die Kläger können aber Berufung einlegen.

Zu den Klägern zählt auch Marktgemeinderat Karl Alt. Er hat Sorgen, dass durch die auf einen Damm gebaute Trasse seine Maschinen- und Lagerhalle bei Hochwasser überschwemmt werden könnte. Durch den Rückstau vom Damm könnte das Wasser auch seine Halle stärker in Mitleidenschaft ziehen, befürchtet er. Nach Auskunft von Peter Thoma von der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen liegt die Halle 150 Meter westlich von der geplanten Trasse.

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