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Vorbeugen
27.04.2015

Notwendige Hilfe

Wenn die Wohnung in Gefahr ist, hilft die Fachstelle des SKM in Günzburg. Sie ist aber auf die Vermieter angewiesen

Vor Kurzem haben Landrat Hubert Hafner und Elisabeth Ehrmann-Thanner, die Vorsitzende des Katholischen Verbands für soziale Dienste (SKM) den Vertrag zur Wohnraumprävention unterzeichnet. Er regelt die Einzelheiten zur Förderung der Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit, „AusWege“, durch den Landkreis. Bereits in seiner Sitzung vom Oktober vergangenen Jahres hatte der Kreistag beschlossen, „AusWege“ von diesem Jahr an mit einem Betrag von jährlich 25400 Euro zu unterstützen. Die bisherige Förderung durch die „Aktion Mensch“ ist ausgelaufen.

Die Fachstelle hilft in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden Menschen, die von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht sind. Dazu gehören etwa solche, die in unzureichenden Wohnverhältnissen leben, von Kommunen als „Obdachlose“ untergebracht werden mussten, gegen die eine Räumungsklage vorliegt oder eine Wohnungskündigung ausgesprochen wurde. Da die Obdachlosenfürsorge eine kommunale Aufgabe ist, haben alle Städte, Märkte und Gemeinden einer Förderung durch den Landkreis zugestimmt.

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