Ein fehlender Widerspruch ist keinesfalls gleichzusetzen mit einer Zustimmung. Das aber ist der Kern der vorgeschlagenen Regelung.
Es klingt nach einer einfachen Lösung: Schweigen bedeutet Zustimmung. Wer nicht aktiv widerspricht, sagt damit automatisch Ja zur Organspende. Aber Schweigen bedeutet eben nicht in allen Fällen Zustimmung. Schweigen kann auch bedeuten, dass man sich eben noch nicht damit befasst hat, was mit dem eigenen Körper und seinen Organen nach dem Tod geschehen soll. Gerade junge Menschen fühlen sich diesem Thema in der Regel naturgemäß fern. Das Fehlen eines Widerspruchs könnte also nicht gleich Zustimmung signalisieren – im schlimmsten Fall stirbt ein Mensch, ohne widersprochen zu haben, und wird tatsächlich ohne sein ausdrückliches Wollen zum Spender. Gegner der Widerspruchslösung befürchten außerdem, dass im Ernstfall die Suche nach einem Widerspruch deutlich weniger intensiv ausfallen könnte als beim derzeitig geltenden Recht nach einem Organspendeausweis, der Zustimmung signalisieren soll. Schließlich geht es in diesen Fällen meist um Leben und Tod. Das ist keine beruhigende Vorstellung. Die Bereitschaft der Menschen, ihre Organe anderen zu überlassen, wird sich durch diese Regelung nicht steigern lassen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.