Polizeiangestellte stillt private Neugierde
Das LKA hat einen Tipp erhalten. In einer Polizeiinspektion im Landkreis Günzburg sollen unrechtmäßig private Daten abgerufen worden sein.
Das Protokoll ist eindeutig: 21. Februar 2017, Uhrzeit 09:13:51: Vom Computer einer Polizeiinspektion im Kreis Günzburg wird eine Akte aus der Datenbank abgerufen – bis dahin nicht ungewöhnlich. Doch einen Monat später klingelt im Landeskriminalamt (LKA) in München das Telefon. Ein anonymer Anrufer sagt, dass eine Polizeiangestellte eine Person im Kreis Günzburg ausspioniere. Die LKA-Beamten werden im Computerprotokoll fündig.
Normalerweise schreddert die Polizeiangestellte Akten, schreibt Tonbandaufnahmen ab und pflegt die Objektdatenbank der Inspektion, in dem zum Beispiel Schulen und ihre Ansprechpartner geführt werden, beschreibt ein Vorgesetzter ihre Tätigkeit. Nun sitzt sie als Angeklagte im Günzburger Amtsgericht und muss sich wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen verantworten. Richter Walter Henle fragt, ob sie sich an die geschädigte Person erinnern kann. Sie arbeite viel mit der Datenbank, sagt sie. An diese Suche könne sie sich nicht erinnern. Später sagt sie hingegen, der Geschädigte sei „kein unbeschriebenes Blatt“. Ihr Verteidiger wirft ein, ein Kollege könnte ihr Böses wollen. „An den Haaren herbeigezogen“ sei das, entgegnet der Richter. Auf die Frage, ob sie Feinde in der Inspektion habe, sagt sie, ihr Austritt aus der Polizeigewerkschaft sei bei einigen schlecht angekommen. Ihr Passwort habe sie niemandem gegeben. Der Anwalt führt an, in der Inspektion notierten manche Kollegen ihr Passwort und bewahrten es in Schreibtischnähe auf. Ob seine Mandantin dies auch tat, lässt er offen.
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