Pro und Contra zum neuen Gewerbegebiet
Das Projekt „Rohrer Weg“ findet nicht nur Zustimmung, dennoch will die Gemeinde Ellzee diesen Standort weiterverfolgen. Was die Träger öffentlicher Belange alles vorschlagen
Ellzee Um einer heimischen Firma eine Betriebserweiterung zu ermöglichen und damit deren Betriebsstandort zu sichern, weist die Gemeinde im Parallelverfahren mit einer Flächennutzungsplanänderung östlich der B 16 das Gewerbegebiet „Rohrer Weg“ aus. Eine erste öffentliche Auslegung zeigte, dass dieses Vorhaben nicht allen Trägern öffentlicher Belange gefällt. Trotzdem sprachen sich Bürgermeister Karl Schlosser und der Gemeinderat einstimmig für ein Festhalten an diesem Standort aus.
Uneingeschränkte Unterstützung gibt die Handwerkskammer von Schwaben. Da in der Gemeinde kein anderes geeignetes Areal zur Verfügung steht, wird zur Sicherung des Betriebes die ausgewählte Fläche als geeignetste Alternative anerkannt. Durch verbesserte Standortbedingungen hebt die Handwerkskammer hervor, lassen sich die Betriebsabläufe optimieren, dadurch wird der Handwerksbetrieb in seiner Existenzfähigkeit nachhaltig gestärkt. Dies sichere und schaffe Arbeitsplätze im ländlichen Raum und liege somit im Interesse der Handwerkswirtschaft. Mit der Einschätzung der Handwerkskammer, dass es an diesem Standort zu keinen imissionsbedingten Nutzungskonflikte kommt, geht jedoch der Immissionsschutz des Landratsamtes nicht konform. Dieser sorgt sich um die Büroangestellten im neuen Gewerbegebiet. Befürchtet werden Lärmemissionen von der B16 her und Lärm- und Geruchsemissionen von der nahe gelegenen Biogasanlage nebst einer baurechtlich genehmigten Kompostierungsanlage. Wegen möglicher Geruchsbelästigung wird vorgeschlagen, Büroräume nur auf der Richtung Straße geneigten Hälfte des Gewerbegebietes zuzulassen. Dies würde aber nach Meinung des von der Gemeinde beauftragten Planungsbüros Thielemann & Friederich, Dinkelscherben, und des Gemeinderates eine erhebliche und nicht hinnehmbare Einschränkung für die bauliche Nutzung des Grundstückes bedeuten. Aus dem bisherigen praktischen Betrieb der Biogasanlage heraus seien keine nennenswerten Geruchsbelästigungen bekannt, die eine Büronutzung beeinträchtigen könnten, wird ins Feld geführt. Zur Aufstellung der Entwurfsfassung des Bebauungsplanes werden die emissionsrechtlichen Voraussetzungen nochmals mit dem Sachgebiet Immissionsschutz im Landratsamt abgestimmt.
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