Prozess: Partner ignoriert Kontaktverbot und greift Frau an
Plus Der vorbestrafte Mann wird vom Günzburger Gericht nur wegen Körperverletzung verurteilt - denn einige Vorwürfe der Anklage fallen wegen juristischer Fragen nicht mehr ins Gewicht.
Was sich in der Beziehung zwischen einem 24-Jährigen und seiner zwei Jahre jüngeren Partnerin abspielte, war alles andere als harmlos. Trotz eines gerichtlich vereinbarten Kontaktverbots kam es im Herbst vergangenen Jahres in Krumbach zu mehrfachen Belästigungen und körperlichen Übergriffen des bereits vorbestraften jungen Mannes. Doch ein Teil der Anklagepunkte fiel bei der Verhandlung im Amtsgericht Günzburg nun wegen eines simplen juristischen Formfehlers unter den Tisch.
Zwischen dem Angeklagten und der Mutter einer gemeinsamen, jetzt zweijährigen Tochter hatte es häufiger gekracht. Das hatte dem 24-Jährigen schon eine Vorstrafe wegen Körperverletzung eingebracht, wegen der er noch unter offener Bewährung stand. Zwischen dem Paar wurde zudem Anfang September vergangenen Jahres ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, in dem ihm jeglicher Kontakt zu der Frau untersagt wurde.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.