Schlägerei um Sitzplätze im Biergarten? Vorfall beim Guntiafest vor Gericht
Was beim Streit um Sitzplätze in einem Günzburger Biergarten passiert ist, kann das Gericht nicht klären. Dafür steht fest, welcher der Beteiligten wem etwas bezahlen muss.
Zwei Angeklagte, ein Nebenkläger, drei Rechtsanwälte: ein großer Aufwand für eine relativ kleine Sache. Zwar lautete die Anklage auf gefährliche Körperverletzung, doch dieser Tatbestand wurde schon bald im Laufe der Verhandlung von Richter Martin Kramer abgeschwächt und in einfache Körperverletzung umgewandelt. Passiert war der Vorfall während des letztjährigen Guntiafestes.
Zwei junge Männer, offensichtlich angetrunken, pöbelten herum und störten die Gäste eines Biergartens, die das Spiel der deutschen Nationalmannschaft gegen Schweden sehen wollten. Das Gartenlokal war sehr voll, fast überfüllt. Die geladenen Zeugen waren an diesem Abend zufällig gemeinsam an einem Biertisch zu sitzen gekommen. Eine Zeugin hatte gesehen, dass die Angeklagten zunächst Sitzplätze hatten, dies aber Mädchen überließen. Doch dann begehrte einer von ihnen am Tisch der Zeugen der beiden Stühle, die gerade nicht belegt war.
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