Verbotene Symbole auf Facebook: Asylbewerber wird verurteilt
Ein Türke verbreitet verbotene Symbole der kurdischen PKK im Netz. Vor Gericht kritisiert sein Anwalt die Ermittlungsmethoden der Polizei. Und scheitert.
Weil er mehrfach verbotene Kennzeichen der kurdischen Arbeiterpartei PKK und ihres Gründers Abdullah Öcalan in den sozialen Medien verbreitet hat, stand ein 27-jähriger Asylbewerber in Günzburg vor Gericht. 2017 und 2018 hatte der Türke auf Facebook und Instagram die Fotos und Videos gestellt, unter anderem ein Bild von sich selbst in einem T-Shirt, auf dem das, in Deutschland ebenfalls verbotene, Konterfei Öcalans prangte. Insgesamt acht Taten waren angeklagt.
Wie berichtet, waren die Ermittler der Kriminalpolizei Augsburg unter falschem kurdischen Namen auf Facebook auf den Angeklagten gestoßen. Die verbotenen Bilder waren wohl nur für Freunde des Mannes zu sehen. Daran nahm der Verteidiger des Türken Anstoß. Auch beim zweiten Termin am Amtsgericht Günzburg betonte er, das Persönlichkeitsrecht seines Mandanten sei dadurch verletzt worden. Das Argument: Dadurch, dass nur vom Angeklagten als „Freunde“ akzeptierte Personen Zugang zu den Fotos und Videos hatten, sei die Polizei in die Privatsphäre des Mannes eingedrungen. Eine rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen gebe es nicht. Deshalb sei sein Mandant freizusprechen.
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