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  3. Prozess in Günzburg: Adoptivtochter mit Stock geschlagen: Sie sollte eine gute Muslima werden

Prozess in Günzburg
28.01.2014

Adoptivtochter mit Stock geschlagen: Sie sollte eine gute Muslima werden

Ein 45-Jähriger, der seine Adoptivtochter geschlagen hatte, wurde jetzt am Günzburger Amtsgericht verurteilt.
Foto: Symbolbild: Weizenegger

Ein 45-Jähriger wurde am Günzburger Amtsgericht verurteilt. Der Mann hatte seine Adoptivtochter verprügelt. Aus dem Mädchen sollte eine gute Muslima werden.

Das Geständnis kam spät und scheibchenweise. Und erst nach gutem Zureden seines Pflichtverteidigers und einer erdrückenden Beweislast. Um eine Gefängnisstrafe kam der Angeklagte nicht mehr herum. Wegen Misshandlung einer Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung wurde der 45-Jährige aus einer Gemeinde im südlichen Landkreis vom Schöffengericht Günzburg unter Vorsitz von Richter Peter Seitzer jetzt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung verurteilt

Der Mann hatte seine Adoptivtochter als kleines Kind regelmäßig geschlagen, 2006 verprügelte er die heute 25-Jährige mit einem Bambusstock und bedrohte sie mit dem Tod. Grund dieser „Erziehungsmaßnahmen“: Aus dem Mädchen sollte eine gute Muslima werden.

Der frühere Asylbewerber lernte vor Jahren die Mutter des Mädchens kennen, zog 1993 bei ihr ein, 1994 wurde geheiratet. In seinen ersten Erklärungen vor Gericht hatte der Mann noch angegeben, seine Stief- und spätere Adoptivtochter als kleines Kind mal geohrfeigt zu haben, der Gewaltausbruch vor sieben Jahren habe sich eher aus Sorge um den weiteren, sprich muslimischen Lebensweg des Mädchens ergeben. Der Angeklagte: „Aber ich habe sie geliebt wie meine eigene Tochter.“

Das Opfer erzählte eine andere Geschichte. Zwischen ihrem fünften und achten Lebensjahr sei sie regelmäßig geschlagen worden. Vor allem, wenn sie bei der vom Adoptivvater ungeliebten Oma war oder in der Koranschule am Wochenende nicht ausreichend gelernt hatte. Verboten wurde alles, was das Leben eines Mädchens auch ausmacht: Schmuck, Schminken, Freunde. Sie musste ein Kopftuch tragen, nach der Adoption wurde dem Kind ein muslimischer Name verpasst. 2006 entdeckte der Angeklagte das Tagebuch der damals 17-Jährigen. Darin war vom Hass auf den Adoptivvater und der heimlichen Liebe zu einem (christlichen) Nachbarsjungen die Rede. Der Angeklagte rastete aus, zog den Teenager in den Heizungskeller und schlug mehrfach schwer mit einem Bambusstock zu. „Ich schneide Dich in Stücke“, habe der Adoptivvater geschrien.

Die Mutter schritt bei den Schlägen nicht ein

Das Mädchen floh in die Küche zur Mutter, die aber wenig Neigung zeigte, ihrem Kind beizustehen. „Das kann das Gericht nicht nachvollziehen“, sagte Richter Seitzer in seiner Urteilsbegründung. Auch bei den früheren Schlägen war die Mutter nicht eingeschritten, im Kindergarten und in der Schule wurde gleichfalls nichts bemerkt – obwohl das Mädchen immer wieder blaue Flecken am Körper hatte.

Seit drei Jahren ist die junge Frau in therapeutischer Behandlung. Ihr Psychologe bescheinigte ihr vor Gericht, glaubhaft und schwer traumatisiert zu sein. 2008 hatte die junge Frau einen Suizid versucht. Angesichts dieses jahrelangen „Martyriums“ des Opfers forderten Staatsanwalt Matthias Rinecker und Beate Mendle aus Burgau, die Anwältin der jungen Frau, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Und zwar ohne Bewährung. „Sonst ist das keine Strafe.“

Hans Ohnesorge aus Krumbach, der Verteidiger des Angeklagten, plädierte hingegen dafür, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Sonst werde die Familie mit den vier leiblichen Kindern des Angeklagten zerstört. Dazu sah sich das Gericht angesichts der Schwere der Taten aber nicht in der Lage. Es gehe nicht an, ein Kind zu einem wie auch immer gearteten Glauben prügeln zu wollen.

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