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  3. Prozess in Günzburg: Illegales Autorennen auf der A8 wird vor Gericht bestraft

Prozess in Günzburg
27.08.2020

Illegales Autorennen auf der A8 wird vor Gericht bestraft

Wegen eines illegalen Autorennens stand ein 21-Jähriger vor Gericht.
Foto: Pleul/dpa

Plus Warum das „extrem gefährliche Verhalten“ eines 21-Jährigen auf der Autobahn so leicht nachzuvollziehen ist und welche Strafe er dafür bekam.

„Es war eigentlich nicht geplant“, rechtfertigte ein junger Mann sein völlig indiskutables Verhalten am Steuer. Der 21-Jährige hatte sich im Januar dieses Jahres ein Autorennen auf der A8 geliefert. Dabei wurde mit Geschwindigkeiten von weit über 200 Kilometer pro Stunde gerast, anderen Verkehrsteilnehmer dicht aufgefahren und auf dem Standstreifen eine Lastwagen-Kolonne überholt. Die Quittung für das „extrem gefährliche Verhalten“: eine Geldstrafe, Führerscheinentzug und Fahrverbot.

Geldstrafe für Angeklagten "zu hoch"

Eine zivile Videostreife der Autobahnpolizei Memmingen hatte das illegale Rennen am 21. Januar verfolgt. So fiel die Überführung der beiden Verkehrsrowdys leicht. Gegen einen der beiden Raser, einen 21-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis, verhängte die Staatsanwaltschaft Neu-Ulm einen Strafbefehl. Nach Ansicht seines Anwalts Matthias Eggert („Natürlich ist die ganze Sache bedauerlich“) fiel der mit 100 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro zu hoch aus, da sein Mandant derzeit arbeitslos sei und im nächsten Jahr eine Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr Augsburg in Aussicht habe. Da wäre ein Eintrag im Führungszeugnis wegen einer Vorstrafe in dieser Höhe nicht gerade eine Empfehlung.

Der Angeklagte hatte sich an der Raststätte Leipheim-Süd mit einem Kumpel, gegen den ebenfalls ein Verfahren läuft, per Telefon verabredet. Beide wollten privat um die Wette fahren, um die Fahrleistungen der Autos sowie derjenigen hinter dem Steuer zu vergleichen, so die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt wollte auf Nachfrage unserer Zeitung keine Details aus dem Verfahren gegen den anderen jungen Verkehrsrowdy nennen.

Nur dank glücklicher Umstände kam es zu keinem Unfall

Am Steuer seines BMW 320 d beschleunigte der 21-Jährige auf der A8 schneller als der zweite Fahrer mit einem Audi A6 Avant. Nebeneinander düsten die Autos mit Geschwindigkeiten bis 229 Kilometer pro Stunde Richtung Stuttgart. Mehrmals waren die Abstände zu voraus fahrenden Verkehrsteilnehmern viel zu knapp. An der Ausfahrt Günzburg wurde mit 160 Kilometern pro Stunde eine Lasterkolonne überholt. Bei einem starken Bremsmanöver geriet der Audi sogar ins Schlingern. Am BMW stellte die Polizei Winterreifen fest, die bis maximal 190 Stundenkilometer zugelassen sind.

Es war wohl glücklichen Umständen zu verdanken, dass es bei diesen riskanten Fahrmanövern nicht zum schlimmen Unfall kam. „Das hat sich so entwickelt“, sagte der Angeklagte kleinlaut, „wir sind leichtsinnig geworden.“

Geldstrafe sinkt, Fahrverbot bleibt

Weil sein Mandant geständig sei und noch nie straffällig war, plädierte Verteidiger Eggert auf eine Geldstrafe von maximal 90 Tagessätzen, um dem jungen Mann die Zukunft bei der Feuerwehr nicht zu verbauen. Außerdem solle die Führerscheinsperre von 17 auf sieben Monate reduziert werden und kein Fahrverbot verhängt werden, das sogar die Benutzung eines Mofas ausschließe.

Richterin Jessica Huk folgte diesem Antrag nur teilweise. Die Geldstrafe wurde auf 90 Tagessätze zu 20 Euro, also 1800 Euro reduziert (statt der im Strafbefehl festgehaltenen 6000 Euro). Doch bei der Führerscheinsperre blieb es: „Das bewirkt hoffentlich Nachhaltigkeit“, sagte die Richterin.

Verhalten sei "extrem gefährlich"

Ein dreimonatiges Fahrverbot hielt sie ebenfalls für notwendig. Immerhin sei das Verhalten „extrem gefährlich“ gewesen wegen der hohen Geschwindigkeit, dem zu dichten Auffahren und wegen der Winterreifen auf dem Auto des Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach einigen tödlich verlaufenen illegalen Autorennen wurden die juristischen Folgen im Jahr 2017 erheblich verschärft. Den Tätern drohen hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.

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