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  3. Prozess in Günzburg: Illegales Autorennen auf der A8 wird vor Gericht bestraft

Prozess in Günzburg
27.08.2020

Illegales Autorennen auf der A8 wird vor Gericht bestraft

Wegen eines illegalen Autorennens stand ein 21-Jähriger vor Gericht.
Foto: Pleul/dpa

Plus Warum das „extrem gefährliche Verhalten“ eines 21-Jährigen auf der Autobahn so leicht nachzuvollziehen ist und welche Strafe er dafür bekam.

„Es war eigentlich nicht geplant“, rechtfertigte ein junger Mann sein völlig indiskutables Verhalten am Steuer. Der 21-Jährige hatte sich im Januar dieses Jahres ein Autorennen auf der A8 geliefert. Dabei wurde mit Geschwindigkeiten von weit über 200 Kilometer pro Stunde gerast, anderen Verkehrsteilnehmer dicht aufgefahren und auf dem Standstreifen eine Lastwagen-Kolonne überholt. Die Quittung für das „extrem gefährliche Verhalten“: eine Geldstrafe, Führerscheinentzug und Fahrverbot.

Geldstrafe für Angeklagten "zu hoch"

Eine zivile Videostreife der Autobahnpolizei Memmingen hatte das illegale Rennen am 21. Januar verfolgt. So fiel die Überführung der beiden Verkehrsrowdys leicht. Gegen einen der beiden Raser, einen 21-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis, verhängte die Staatsanwaltschaft Neu-Ulm einen Strafbefehl. Nach Ansicht seines Anwalts Matthias Eggert („Natürlich ist die ganze Sache bedauerlich“) fiel der mit 100 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro zu hoch aus, da sein Mandant derzeit arbeitslos sei und im nächsten Jahr eine Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr Augsburg in Aussicht habe. Da wäre ein Eintrag im Führungszeugnis wegen einer Vorstrafe in dieser Höhe nicht gerade eine Empfehlung.

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